Barrierefreiheit

Erklärung zur Barrierefreiheit

Das Theater und Orchester Heidelberg ist bemüht, sein Internetangebot in Einklang mit § 10 Absatz 1 des Landes-Behindertengleichstellungsgesetzes (L-BGG) barrierefrei zugänglich zu machen. 

Wir streben an, zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2016/2102 des europäischen Parlaments und des Rates unsere Website im Einklang mit den Bestimmungen des Behindertengleichstellungsgesetzes des Bundes (BGG) sowie der Barrierefreien‐Informationstechnik‐Verordnung (BITV 2.0) barrierefrei zugänglich zu machen.

Diese Erklärung zur Barrierefreiheit gilt für www.theaterheidelberg.de

Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen

Grundsätzlich ist diese Website mit den Anforderungen an die Barrierefreiheit vereinbar. Aktuell prüfen wir diese Website im Einzelnen auf die Einhaltung der Anforderungen und überarbeiten einzelne Anwendungen.

Voraussichtlich wird kurzfristig keine vollständige Vereinbarkeit der Anforderungen erreicht werden können. Über die nur bedingt oder noch nicht barrierefreien Inhalte informieren wir in Kürze an dieser Stelle.

Wir sind bemüht, die Informationen des Theaters und Orchesters Heidelberg in Bezug auf die digitale Barrierefreiheit fortlaufend zu verbessern. 

Veröffentlichung der Website und Erstellung dieser Erklärung

Diese Website wurde am 27. September 2022 veröffentlicht. 

Diese Erklärung zur Barrierefreiheit wurde am 26. Juni 2025 erstellt. Aktuell findet eine Prüfung und Überarbeitung der Website statt, die Barrierefreiheitserklärung wird im Anschluss aktualisiert und um detaillierte Informationen ergänzt.

Rückmeldung und Kontaktmöglichkeiten

Sollten Ihnen Mängel in Bezug auf die barrierefreie Gestaltung unserer Seite auffallen, wenden Sie sich gerne an uns.

Sie erreichen uns wie folgt:

Theater und Orchester Heidelberg
Presse- und Öffentlichkeitsarbeit
Alicia Solzbacher
Theaterstraße 10
69117 Heidelberg
E-Mail: alicia.solzbacher [​at​] heidelberg.de

Durchsetzungsverfahren

Um zu gewährleisten, dass diese Website den in § 10 Absatz 1 L-BGG beschriebenen Anforderungen genügt, können Sie sich an die Presse- und Öffentlichkeitsarbeit des Theaters und Orchesters Heidelberg wenden und eine entsprechende Rückmeldung geben.

Falls die Online-Redaktion nicht innerhalb der in § 8 Satz 1 L-BGG-DVO vorgesehenen Frist auf Ihre Anfrage antwortet, können Sie sich an die Beauftragte der Landesregierung für die Belange von Menschen mit Behinderungen oder an die kommunalen Beauftragten für die Belange von Menschen mit Behinderungen im Rahmen der in § 14 Absatz 2 L-BGG und § 15 Absatz 3 Satz 2 L-BGG beschriebenen Ombudsfunktion wenden.

Die kommunale Behindertenbeauftragte der Stadt Heidelberg erreichen Sie wie folgt: 

Kommunale Behindertenbeauftragte Christina Reiß
Stadt Heidelberg
Eppelheimer Str. 13, Zimmer U2.22
69115 Heidelberg
Telefon 06221 5815 590
E-Mail behindertenbeauftragte [​at​] heidelberg.de
Webseite www.heidelberg.de/behindertenbeauftragte


Die Beauftragte der Landesregierung für die Belange von Menschen mit Behinderungen erreichen Sie wie folgt:

Landes-Behindertenbeauftragte Simone Fischer
Geschäftsstelle der Landes-Behindertenbeauftragten:
Else-Josenhans-Straße 6
70173 Stuttgart
Telefon 0711 279 3360
E-Mail Poststelle [​at​] bfbmb.bwl.de

Auf die Möglichkeit des Verbandsklagerechts nach § 12 Absatz 1 Satz 1 Nummer 4 L-BGG wird hingewiesen.

Barrierearmes Programm theater+

Mit theater+ wollen wir Menschen mit unterschiedlichen Zugangsvoraussetzungen einen Theaterbesuch ermöglichen. Dazu gehören Angebote in Deutscher Gebärdensprache, mit Audiodeskription, Relaxed Performances und Übertitel. Hier finden Sie alle Informationen rund um das barrierearme Programm sowie die aktuellen Termine.

Bauliche Barrierefreiheit

Das Theater und Orchester Heidelberg will allen Interessierten den Zugang zu seinen Veranstaltungen ermöglichen. Hier finden Sie Hinweise zur baulichen Barrierefreiheit der Spielstätten.